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Rechte der Kinder - Teil 2

Kinder haben Rechte.

Seit der UN (United Nations: Vereinigte Nationen) Kinderrechtskonvention 1989 sind diese Rechte sogar weltweit und für alle Kinder unter 18 Jahren gültig.


"Wichtige Beispiele für Rechte sind:

  • das Recht auf Gleichbehandlung, unabhängig von Religion und Geschlecht

  • das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit

  • das Recht auf Gesundheit

  • das Recht auf Bildung und Ausbildung

  • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

  • das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln

  • das Recht auf Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung

  • das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung

  • das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause

  • das Recht auf Betreuung bei Behinderung." Quelle: https://www.recht-kinderleicht.de/kinderrechte

Auch im Internet haben Kinder Rechte:

Das wichtigste digitale Recht ist sicherlich, dass Kinder das Recht auf Entwicklung von Medienkompetenz haben, d.h. jedes Kind soll lernen, welche Chancen und Gefahren im Internet stecken. Wenn du dich dafür interessiert, dann schau auch gerne einmal bei blinde-kuh.de vorbei und gebe: digitale Kinderrechte ein. So kannst du dich vertiefend mit der Thematik beschäftigen.



Viel Spaß wünscht dir deine Frau Stricker.

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